Amalgamsanierung

Quecksilberverordnung der EU

Amalgam wird seit vielen Jahrzehnten in Zahnarztpraxen als Werkstoff für Zahnfüllungen verwendet. Trotz seiner guter Eigenschaften als Füllungswerkstoff steht Amalgam seit Jahren auch in der Diskussion. Der Grund hierfür liegt in der Annahme, dass ein hoher Quecksilberanteil im Amalgam gesundheitsschädliche Wirkung haben könnte. Seit Juni 2018 besteht eine Quecksilberverordnung der EU, die ein Amalgamverbot bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren oder Stillenden vorschreibt. Zudem fordert die Rechtsprechung auch einen besonderen Aufwand im Umgang mit dem Werkstoff. So müssen zum Beispiel entfernte Amalgamfüllungen in speziellen Sammelbehältern an zahnärztlichen Behandlungsstühlen (sogenannte Amalgamabscheider) aufgefangen und über spezielle Firmen entsorgt werden. Bisher konnte die Diskussion um Amalgam als Füllungswerkstoff noch nicht abschließend sicher wissenschaftlich bestätigt oder widerlegt werden. Zum Schutz der Patienten werden in der Praxis von Herrn Aal deshalb keine Amalgamfüllungen angeboten.

In der modernen Zahnmedizin gibt es sehr gute Alternativwerkstoffe, wie z.B. Kunststofffüllungen, die eine ähnliche Haltbarkeit aufweisen und zudem auch noch zahnfarben sind. Auch hochwertige Versorgungen wie laborgefertige Inlays sind eine empfehlenswerte Alternative zur Amalgamfüllung.

Unsere Leistungen

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Zahnarztpraxis Dentaal

Thamer Aal
M.Sc. Parodontologie & Implantologie
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